Information der Öffentlichkeit nach § 8a Störfall-Verordnung

Die Biogasanlage der Schwälmer Biogas GmbH & Co. KG fällt wegen der Menge an gespeichertem Biogas unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Nach § 8a dieser Verordnung informieren wir die Öffentlichkeit über die Anlage, die vorhandenen gefährlichen Stoffe und das richtige Verhalten bei einem Störfall.

1. Betreiber und Betriebsbereich

Schwälmer Biogas GmbH & Co. KG
Biogasanlage, An der Biogasanlage 1
34628 Willingshausen-Ransbach

2. Einstufung nach der Störfall-Verordnung

Die Biogasanlage ist ein Betriebsbereich der unteren Klasse im Sinne der Störfall-Verordnung. Die Anzeige nach § 7 der Störfall-Verordnung wurde dem Regierungspräsidium Kassel am 08.09.2017 vorgelegt. Ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 liegt vor und wird regelmäßig aktualisiert.

3. Was wir hier tun

Wir erzeugen Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen (Mais-, Gras- und Ganzpflanzensilage) und Wirtschaftsdünger (Mist und Gülle). Die Vergärung findet in geschlossenen, gasdichten Behältern statt (Fermenter, Nachgärer und Gärrestlager mit Gasspeicherdach). Den größten Teil des Biogases bereiten wir in einer Druckwasserwäsche zu Biomethan auf und speisen es in das Erdgasnetz ein. Ein Teil wird in Blockheizkraftwerken zu Strom und Wärme umgewandelt. Die Gärreste werden als Dünger in der Landwirtschaft verwertet.

4. Gefährliche Stoffe und ihre Eigenschaften

Maßgeblicher gefährlicher Stoff ist Biogas. Es wird nach Anhang I der Störfall-Verordnung als entzündbares Gas eingestuft. Biogas besteht im Wesentlichen aus Methan und Kohlendioxid und enthält in geringen Mengen Schwefelwasserstoff.

  • Extrem entzündbar: Biogas kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden und brennen.
  • Giftig durch Schwefelwasserstoff: Schwefelwasserstoff riecht in geringer Konzentration nach faulen Eiern. In höherer Konzentration ist er nicht mehr zu riechen und kann gesundheitsschädlich bis tödlich wirken.
  • Erstickungsgefahr: Biogas kann in geschlossenen Räumen, Schächten und Senken den Sauerstoff verdrängen.

Gärsubstrat und Gärrest gelten als allgemein wassergefährdend. Die Behälter sind entsprechend gesichert und werden regelmäßig geprüft.

5. Warnung der Bevölkerung und richtiges Verhalten

Die nächste Wohnbebauung liegt rund 1,25 km von der Anlage entfernt. Nach unserer Gefahrenanalyse sind Auswirkungen eines Störfalls auf Wohngebiete nicht zu erwarten. Bei einem Ereignis alarmieren wir sofort die Feuerwehr und die zuständigen Behörden. Falls die Bevölkerung gewarnt werden muss, geschieht das durch Feuerwehr und Katastrophenschutz des Schwalm-Eder-Kreises, zum Beispiel über Lautsprecherdurchsagen, die Warn-Apps hessenWARN und NINA sowie den Rundfunk.

Wenn Sie gewarnt werden oder ein Ereignis an der Anlage bemerken:

  • Halten Sie Abstand zur Anlage und betreten Sie das Gelände nicht.
  • Gehen Sie nicht in Rauch oder eine Gaswolke. Entfernen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung.
  • Suchen Sie geschlossene Räume auf, schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus.
  • Achten Sie auf Durchsagen, Radio und Warn-Apps und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
  • Wählen Sie den Notruf 112 nur in akuten Notfällen und halten Sie die Telefonleitungen ansonsten frei.

6. Überwachung durch die Behörde

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch das Regierungspräsidium Kassel nach der Störfall-Verordnung fand am 09.12.2025 statt. Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan erhalten Sie auf Anfrage beim Regierungspräsidium Kassel, unter Wahrung öffentlicher und privater Belange.

7. Weitere Informationen

Betreiber: Schwälmer Biogas GmbH & Co. KG, Telefon 06691 94 20 49, E-Mail info@sbg-biogas.de

Zuständige Behörde: Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umweltschutz, Dezernat 33.1 Immissions- und Strahlenschutz, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel

Weitere Informationen werden nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen erteilt, unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Stand: November 2026

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